Unser
Verein ist Mitglied im Hilfsfond Dialyseferien e.V. (HD e.V.).
Dadurch sind unsere Mitglieder berechtigt, einen Antrag auf finanziellen Zuschuss
zum Urlaub durch den Hilfsfond Dialyseferien e.V. zu stellen.
Vorrausetzung für die Bewilligung von finanziellen Zuschüssen
beim HD e.V.:
Sie gehören zum förderfähigen Personenkreis (Dialysepatienten,
Nierentransplantierte, CAPD-Patienten (Bauchfelldialyse), Patienten im Vordialysestadium)
Auch Partner von Patienten sind unter bestimmten Vorraussetzungen Zuschuss
berechtigt.
Die Mitgliedschaft beim DTC e.V. muss seit mindestens 6 Monaten
bestehen.
Sie müssen bedürftig sein. Bedürftigkeit wird im Einzelfall
durch den Vorstand des DTC e.V. geprüft. In der Regel liegt Bedürftigkeit
vor, wenn bereits Wohngeld bewilligt wurde. Entsprechende Nachweise müssen
auf Verlangen vorgelegt werden.
Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der BRD.
Eine Reservierungsbestätigung der Feriendialyse bzw. eine Zimmerreservierung
muss vorgelegt werden.
Zuschusshöhe: maximal 21 Tage/Jahr ein Zuschuss von 21€/Tag
Die genauen Förderrichtlinien und Anträge erhalten Sie bei uns. Alternativ
können Sie sich auch im Internet auf der Homepage
des HD e.V. genauer informieren.
Kuren und Klinikaufenthalte werden nicht bezuschusst.
Der Antrag muss bei uns, dem DTC e.V., gestellt werden! Er wird dann von uns
laut den Richtlinien des HD e.V. geprüft, bei Vorliegen der Vorrausetzungen
bewilligt und an den HD e.V. zur Auszahlung des Zuschusses gesendet.
Das gesamte Verfahren wird von uns selbstverständlich streng vertraulich
behandelt.