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Hilfsfond Dialyseferien



Unser Verein ist Mitglied im Hilfsfond Dialyseferien e.V. (HD e.V.).
Dadurch sind unsere Mitglieder berechtigt, einen Antrag auf finanziellen Zuschuss zum Urlaub durch den Hilfsfond Dialyseferien e.V. zu stellen.

Vorrausetzung für die Bewilligung von finanziellen Zuschüssen beim HD e.V.:

  • Sie gehören zum förderfähigen Personenkreis (Dialysepatienten, Nierentransplantierte, CAPD-Patienten (Bauchfelldialyse), Patienten im Vordialysestadium)
  • Auch Partner von Patienten sind unter bestimmten Vorraussetzungen Zuschuss berechtigt.
  • Die Mitgliedschaft beim DTC e.V. muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.
  • Sie müssen bedürftig sein. Bedürftigkeit wird im Einzelfall durch den Vorstand des DTC e.V. geprüft. In der Regel liegt Bedürftigkeit vor, wenn bereits Wohngeld bewilligt wurde. Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der BRD.
  • Eine Reservierungsbestätigung der Feriendialyse bzw. eine Zimmerreservierung muss vorgelegt werden.

Zuschusshöhe: maximal 21 Tage/Jahr ein Zuschuss von 21€/Tag

Die genauen Förderrichtlinien und Anträge erhalten Sie bei uns. Alternativ können Sie sich auch im Internet auf der Homepage des HD e.V. genauer informieren.
Kuren und Klinikaufenthalte werden nicht bezuschusst.

Der Antrag muss bei uns, dem DTC e.V., gestellt werden! Er wird dann von uns laut den Richtlinien des HD e.V. geprüft, bei Vorliegen der Vorrausetzungen bewilligt und an den HD e.V. zur Auszahlung des Zuschusses gesendet.
Das gesamte Verfahren wird von uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt.