Hilfsfonds Dialyseferien e. V.
Unser Verein ist Mitglied im Hilfsfonds Dialyseferien e.V. (HD e.V.).
Dadurch sind unsere Mitglieder berechtigt, einen Antrag auf finanziellen Zuschuss zum Urlaub durch den Hilfsfonds Dialyseferien e.V. zu stellen.
Vorrausetzung für die Bewilligung von finanziellen Zuschüssen beim HD e.V.:
- Sie gehören zum förderfähigen Personenkreis (Dialysepatienten, Nierentransplantierte, CAPD-Patienten (Bauchfelldialyse), Patienten im Vordialysestadium)
- Auch Partner von Patienten sind unter bestimmten Vorraussetzungen Zuschuss berechtigt.
- Die Mitgliedschaft beim DTC e.V. muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.
- Sie müssen bedürftig sein. Bedürftigkeit wird im Einzelfall durch den Vorstand des DTC e.V. geprüft. In der Regel liegt Bedürftigkeit vor, wenn bereits Wohngeld bewilligt wurde. Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden.
- Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der BRD.
- Eine Reservierungsbestätigung der Feriendialyse bzw. eine Zimmerreservierung muss vorgelegt werden.
Gefördert werden jährlich maximal 21 Tage. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus der Anzahl der Tage, multipliziert mit einem festen Tagessatz (25 EUR bzw. 13 EUR pro Kind für Kinder-Ferienaktionen).
Die genauen Förderrichtlinien und Anträge erhalten Sie bei uns. Alternativ können Sie sich auch im Internet auf der Internetseite des HD e.V. genauer informieren.
Kuren und Klinikaufenthalte werden nicht bezuschusst.
Der Antrag muss bei uns, dem DTC e.V., gestellt werden! Er wird dann von uns laut den Richtlinien des HD e.V. geprüft, bei Vorliegen der Vorrausetzungen bewilligt und an den HD e.V. zur Auszahlung des Zuschusses gesendet.
Das gesamte Verfahren wird von uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt.