Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.