Selbsthilfeförderung

Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.

Förderung 2021

Pauschalförderung

GKV

Förderung Smartphone-Kurs

Förderung Einzelmaßnahme

Stadt Chemnitz

Förderung 2020

Pauschalförderung

GKV

Förderung Smartphone-Kurs

Förderung Einzelmaßnahme

Stadt Chemnitz


Förderung 2019

Pauschalförderung

GKV

Projektförderung

Förderung Einzelmaßnahme

Stadt Chemnitz

Leitsätze

Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen

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